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SalonAnadolu

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Vermietung der Säle der Salon Anadolu Veranstaltungs GmbH, Rennweg 128, 90489 Nürnberg, und für die von uns erbrachten Bewirtungs- und Technikleistungen. Sözleşme dili Almancadır.

§ 1 Vertragsgegenstand und Zustandekommen

Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise Überlassung des Großen Saals (bis 900 Gäste) und/oder des Kına-Salons (bis 250 Gäste) nebst der vereinbarten Neben-, Bewirtungs- und Technikleistungen. Angebote auf dieser Website sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit beiderseitiger Unterzeichnung des Mietvertrages zustande. Eine über das Anfrageformular oder den Kalender erzeugte Vormerkung ist unverbindlich und verfällt nach 14 Tagen ohne gesonderte Mitteilung.

§ 2 Zwei-Nächte-Buchung

Wird eine Buchung für zwei aufeinanderfolgende Nächte geschlossen (Freitag Kına-Salon, Samstag Großer Saal), gilt der Bündelpreis von 7.600 € anstelle der Einzelpreise von 6.500 € und 1.800 €. Der Bündelpreis setzt voraus, dass beide Nächte im selben Vertrag gebucht und nicht getrennt storniert werden. Wird eine der beiden Nächte storniert, wird die verbleibende Nacht zum jeweiligen Einzelpreis abgerechnet.

§ 3 Anzahlung, Zahlung und Verzug

Mit Vertragsschluss werden 20 % der Saalmiete als Anzahlung fällig. Der Restbetrag der Saalmiete sowie die voraussichtlichen Bewirtungskosten sind spätestens 14 Tage vor der ersten Veranstaltungsnacht zu zahlen. Nachträglich entstandene Kosten rechnen wir innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung ab. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die Überlassung der Räume bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern.

§ 4 Gästezahl und Bewirtung

Die verbindliche Gästezahl ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen; sie ist Grundlage der Abrechnung. Eine spätere Erhöhung ist nach Verfügbarkeit möglich, eine Verringerung um mehr als 10 % wird nicht berücksichtigt. Speisen und Getränke werden ausschließlich von uns gestellt. Sämtliches Fleisch ist helal. Das Haus wird grundsätzlich alkoholfrei betrieben; eine bewirtete Bar im Foyer kann gesondert vereinbart werden. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist mit Ausnahme der Hochzeitstorte und traditioneller Şeker- und Süßigkeitentabletts nicht gestattet.

§ 5 Musik, Lärmschutz und Endzeiten

Musik im Inneren ist freitags und samstags bis 03:00 Uhr, an übrigen Tagen bis 01:00 Uhr zulässig. Im Freien — insbesondere Davul und Zurna, Konvoi-Empfang und Feuerwerk im Vorhof — ist Musik ausschließlich bis 22:00 Uhr gestattet. Diese Zeiten ergeben sich aus dem Immissionsschutzrecht und der Auflage der Stadt Nürnberg und sind für uns nicht verhandelbar. Der Mieter stellt sicher, dass Musiker und DJ die Zeiten einhalten. Behördlich verhängte Bußgelder wegen Verstößen des Mieters oder seiner Gäste trägt der Mieter.

§ 6 Pyrotechnik, Dekoration und Bauliches

Offenes Feuer, Wunderkerzen herkömmlicher Art, Rauchfackeln und Pyrotechnik jeder Kategorie sind im Gebäude untersagt. Zugelassen sind ausschließlich die von uns gestellten Kaltfunkengeräte, die von unserem Personal bedient werden. Dekoration darf nicht geklebt, genagelt, geschraubt oder an Sprinklern, Leuchten und Lautsprechern befestigt werden. Konfetti, Glitter und Blütenblätter aus Kunststoff sind nicht zugelassen; für Reinigungsmehraufwand berechnen wir eine Pauschale von 250 €.

§ 7 Takı-Töreni, Geschenke und Wertsachen

Für das Takı-Töreni stellen wir auf Wunsch einen abschließbaren Geldkasten sowie eine Begleitperson. Die Verwahrung von Bargeld, Goldmünzen und Schmuck bleibt Sache des Mieters. Eine Haftung für die im Rahmen des Takı überreichten Werte übernehmen wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unseres Personals. Wir empfehlen ausdrücklich, den Geldkasten unmittelbar nach der Zeremonie einer benannten Person aus der Familie zu übergeben.

§ 8 Rücktritt und Terminverlegung

Der Mieter kann jederzeit schriftlich zurücktreten. Es werden fällig: bis 180 Tage vor der Veranstaltung 20 % der Saalmiete, bis 90 Tage 40 %, bis 30 Tage 70 %, danach 90 % der Saalmiete zuzüglich nachweislich entstandener Fremdkosten. Eine kostenfreie Verlegung auf einen anderen freien Termin ist einmalig bis 90 Tage vor der Veranstaltung möglich. Können wir die Räume anderweitig vermieten, entfällt die Ausfallentschädigung entsprechend.

§ 9 Haftung, Hausrecht und Sicherheit

Der Mieter haftet für Schäden, die er, seine Gäste oder seine Beauftragten verursachen. Wir empfehlen den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Ab 400 Gästen ist ein Sicherheitsdienst verpflichtend; dieser wird von uns gestellt und ist im Preis enthalten. Unser Personal übt während der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus und kann Personen bei erheblichen Störungen des Betriebsablaufs oder bei Gefährdung anderer Gäste des Hauses verweisen. Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 10 Höhere Gewalt

Können wir die Veranstaltung aus Gründen nicht durchführen, die wir nicht zu vertreten haben — insbesondere behördliche Anordnungen, Stromausfall, Wasserschaden oder Feuer —, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir vollständig; darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Wir bemühen uns in diesem Fall vorrangig um einen Ersatztermin.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Nürnberg. Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 1. September 2026

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